Sportwagen als Betriebsausgabe absetzen

Sportwagen als Betriebsausgabe absetzen

Sportwagen als Betriebsausgabe absetzen

Ferrari von Steuer als Betriebsausgabe absetzen

Wann kann ein Unternehmen einen Luxuswagen von der Steuer als Betriebsausgaben absetzen? Eine Frage die sich viele erfolgreiche Unternehmer bereits vor Anschaffung stellen. Man sieht es auch an den Google Suchanfragen: Porsche Finanzamt, Ferrari als Firmenwagen, Sportwagen über Firma leasen, Porsche als Firmenwagen abschreiben.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob es ein Ferrari, Bentley oder Lamborghini ist. Erfahrungsgemäß springt das Finanzamt jedoch auf die Worte Ferrari, Lamborghini und Porsche 911 Cabrio ab 150.000 Euro sofort an. Das Finanzamt hat mindestens drei Möglichkeiten, den Abzug der Betriebsausgabe zu verwehren. Derweil wollen die meisten Unternehmer die Ausgaben gar nicht von der Steuer absetzen. Denn die Betriebskosten bei einem Ferrari sind minimal. Im Jahr knapp 1.500 Euro Versicherung, keine Wartungskosten für sieben Jahre und aufgrund der Garantie die ersten drei Jahre auch keine Reparaturkosten. Der Unternehmer hätte gerne die Umsatzsteuer zurück. In den meisten Fällen auch nur, damit er später den Wagen über ein Verkaufsportal nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland anbieten kann. Denn kein gewerblicher Käufer aus dem Ausland kauft einen Ferrari ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer. Da er bei Einfuhr und Anmeldung des Wagens dann von seinem Land eine erneute Rechnung der Mehrwertsteuer nach Hause gesendet bekommt. Natürlich kann man auch den Wertverlust von der Steuer absetzen. Aber in vielen Fällen steigt sogar der Wert eines Ferraris an oder bleibt gleich. (Ferrari 488 Pista, Porsche 911 GT2RS, Ferrari F8 Tributo)

Lamborghini Postbote als Firmenwagen


Ist ein teurer Sportwagen als Betriebsausgabe absetzbar? Grundsätzliches

Zuerst muss geklärt werden, ob ein Luxuswagen als Firmenwagen angemessen ist. Bei einem kleinen Handwerksbetrieb mit wenig Umsatz und Gewinn kann ein Porsche 911 für 130.000 Euro bereits unangemessen sein. Im Streitfall entscheidet das Finanzgericht und Streit fängt ab 150.000 Euro Anschaffungskosten an. Bis 100.000 Euro Anschaffungskosten herrscht nach unserer Erfahrung Ruhe. Zwischen 100.000 Euro und 150.000 Euro ist es nicht vorherzusehen. Das Finanzamt orientiert sich an Umsatz, Bilanzsumme, Gewinn und Anzahl der Mitarbeiter. Auch die eigene Kundenstruktur spielt eine Rolle, wenn der Wagen zu repräsentativen Zwecken eingesetzt wird. Ein Ferrari kann für eine Unternehmensgruppe, welche nur Rolex verkauft, akzeptiert werden. Ein Handwerksmeister wird die Betriebsausgabe als nicht angemessen bewertet bekommen. Auch muss berücksichtigt werden, wie viel Gewinn das Unternehmen erwirtschaftet und in welchem Verhältnis die Fahrzeugkosten stehen.

Warum ist es so gefährlich den Wagen als Betriebsausgabe abzusetzen?

Es betrifft vor allem Käufer von Sportwagen. Wird ein Ferrari für 250.000 Euro gekauft, fallen knapp 39.916 Euro Mehrwertsteuer an. Wird der Wagen später verkauft, weist der Unternehmer die Mehrwertsteuer aus. Der neue Käufer, oft aus dem Ausland, nimmt den Wagen in die Firma. Entscheidet das Finanzamt oder ein Finanzgericht, dass der Luxuswagen unangemessen war oder das Auto nicht dem Betrieb zugeordnet werden kann, wird die ausgewiesene Mehrwertsteuer nachgefordert. Sie als Verkäufer haben den Wagen jedoch mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verkauft. Diesen Fehler bezahlen Sie mit der ausgewiesenen Mehrwertsteuer. Wurde der Wagen für 220.000 Euro verkauft, belastet das Finanzamt 35.126 Euro plus Zinsen nach.

Gestritten wird immer um Firmenwagen, die auch teilweise privat genutzt werden oder genutzt werden könnten. Zwar kann der Unternehmer per Fahrtenbuch beweisen, dass er den Wagen nur geschäftlich nutzt. Aber es wird sich kein Unternehmer einen neuen Ferrari für 300.000 anschaffen und auf den Firmenparkplatz stellen. Auch bei einem Porsche 911 als Cabrio läuten die Glocken. Das Finanzamt entscheidet auch immer individuell. Einigt man sich nicht mit der Finanzverwaltung, entscheidet das Finanzgericht. Gewinnt das Finanzamt, wenn auch nur zum Teil, wird die jährliche Abschreibung gekürzt, die laufenden Kosten sind davon nicht betroffen. Bei einer Betriebsprüfung über einen Zeitraum von fünf Jahren kommt hier eine fünfstellige Rückzahlung auf den Betrieb zu. Zusätzlich sechs Prozent Zinsen und den möglichen Steuerberaterkosten.

Porsche als Firmenwagen absetzen


Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Ferrari? So setzt das Finanzamt an

Hebel 1
Grundsätzlich wäre der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Sportwagens dann möglich, wenn der teure Sportwagen zu mindestens 10 Prozent unternehmerisch genutzt wird. (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG). Zweit- und Drittfahrzeuge sollen laut Finanzverwaltung die 10 Prozent Hürde im Regelfall nicht erreichen. Im Zweifel ist die unternehmerische Nutzung nachzuweisen. Wird diese Hürde vor dem Finanzamt überschritten, besteht das Zuordnungswahlrecht und die Vorsteuer lässt sich zu 100 Prozent erstatten. Wer sich als Zweitwagen einen Porsche 911 als Cabrio zulegt, liegt damit voll im Raster.

Hebel 2
Die umsatzsteuerliche Zuordnung des Ferrari, Lamborghini, Bentley oder teuren Porsche könnte als Repräsentationsaufwendungen i.S. d. § 15 Abs. 1a UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 EStG anzusehen sein. Dann wäre der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten gemäß BFH Urteil vom 29.04.2014 nicht möglich. Der Unternehmer erfährt dies erst bei einer Betriebsprüfung, oder wenn das Finanzamt vom Käufer die Rechnung nachprüft. (durch Umsatzsteuerprüfung oder Betriebsprüfung) Wurde der teure Sportwagen bereits mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verkauft und kann das Finanzamt sich durchsetzen, macht das Finanzamt eine neue massive Rechnung über die ausgewiesene Mehrwertsteuer auf.

Hebel 3
Wenn Sie diese Hürde überspringen, haben Sie noch das Problem der umsatzsteuerlichen Versteuerung der privaten Kfz-Nutzung. Diese dürfte auf Basis der sogenannten ein Prozent Regelung abgewickelt werden, was zu einer Umsatzsteuer Zahlung führen dürfte. Die betrieblichen Fahrten müssen hier einzeln aufgezeichnet werden. Mit einem Steuerberater kann man versuchen, den hohen privaten Nutzungsanteil aus der ein Prozent Regelung zu reduzieren. Dies kann dann auch zu einer Reduzierung der abzuführenden Umsatzsteuer führen.

Ferrari als Firmenwagen absetzen


Fazit: Teuren Sportwagen als Betriebsausgabe absetzen?

Ein Vorsteuerabzug ist zu 100 Prozent möglich. Bei einigen Finanzbeamten ist nicht auszuschließen, dass auch Neid mitschwingt. Oder es eben eine Regelung – Anweisung aus dem Zentralfinanzamt gibt, alle Autos ab z.B. 150.000 Euro zu prüfen. Wegen der hohen Anschaffungskosten, der privaten KFZ-Nutzungsversteuerung und bei Verkauf der ausgewiesenen Mehrwertsteuer wird der Wagen ganz sicher Rückfragen produzieren. Deshalb muss jede betriebliche Fahrt genau aufgezeichnet werden. Es darf kein Fehler gemacht und die kommenden drohenden Rückfragen müssen schlüssig und fehlerfrei beantwortet werden. Inwieweit der Ferrari, Lamborghini oder Porsche angemessen ist kann willkürlich entschieden werden. Es gibt keine klare und einheitliche Reglung. Damit hat die Finanzverwaltung großen Spielraum und wird diesen nutzen. Unsere Erfahrung zeigt auch, dass wenn ein mittelständischer Unternehmer bereits einen hochwertigen Wagen im Leasing hat (Mercedes C63, M-BMW, Audi RS) und noch einen Porsche 911 dazu nimmt, auf jeden Fall, auch wenn der Porsche nur bei einem Neupreis von 120.000 Euro liegt mit Rückfragen und Problemen zu rechnen hat.

Wer im Jahr 2022 Mobile.de nach Ferrari durchforstet wird feststellen, dass die meisten Wagen ohne ausgewiesener Umsatzsteuer angeboten werden. Und wenn doch, lag der Wagen bei Ferrari im Ferrari Financial Service als Finanzierung. Würde uns ein Kunde fragen, ob er seinen Ferrari, Lamborghini oder Bentley als Firmenwagen absetzen soll, würden wir dies nicht empfehlen. Zumal dann auch das Finanzamt bei einem erhöhten Verkaufspreis am Gewinn beteiligt werden muss. 

Wann ist ein Luxuswagen angemessen und wann nicht? Der Steuerberater kann es einschätzen

Wenn Sie vorhaben einen teuren Sportwagen als Betriebskosten abzusetzen, können Sie sich von einem auf diese Punkte spezialisierten Steuerberater beraten lassen. Wir bieten keine Beratung und empfehlen Ihnen nachfolgende Kanzlei. Lassen Sie sich hier kostenpflichtig beraten und vermeiden später teure Nachzahlungen. Da jede Firma und jeder Fall anders ist, sollten Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen. Wir empfehlen:

Dipl.-Kfm. Oliver Späth – Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Kontakt: Dr.-Gessler-Str. 37 | 93051Regensburg | Tel.: 09 41/37 84 9-0
Web: spaeth-stb.de |

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